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Rat

Der Rat der Gemeinde ist ein Organ der Gemeindeverwaltung und gleichzeitig eine politische Vertretung der Gemeindebürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern. Der Gemeinderat wird von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.

In die ausschließliche Entscheidungskompetenz des Rates fallen beispielsweise:

  • die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
  • der Erlass der Haushaltssatzung
  • die Beschlussfassung über den Stellenplan
  • die Abnahme der Jahresrechnung
  • die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts
  • den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
  • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte.