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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Schwalmtal - 4. Runde-

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen.

Im Gemeindegebiet sind durch die Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Grundlage für die aufgenommenen Hauptverkehrsstraßen ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Innerhalb der Gemeinde Schwalmtal wurde eine Lärmbelastung im Bereich der Hauptverkehrsstraßen

  • A52 innerhalb des Gemeindegebiets und der
  • L371 zwischen Anschlussstelle A 52 und L 475 kartiert.

Auf zwei Straßenabschnitten sind die Gebäude hohen Lärmpegeln ausgesetzt

  • Steeg, Steegskamp, Haus Nr. 2 bis Steeg, Haus Nr. 4a und
  • Hostert, Waldnieler Heide bis Autobahnanschlussstelle Hostert.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen erfolgte in zwei Phasen, bevor der Rat der Gemeinde am 02.07.2024 den Lärmaktionsplan 4. Stufe beschloss. 

Die Gemeinde Schwalmtal führt fortlaufend mit den Straßenbaulastbehörden Gespräche, um die angestrebten Ziele zu verwirklichen.