Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen gemäß § 2 BauO NRW 2018 (bauliche Anlagen und Bauprodukte) und § 10 BauO NRW 2018 (Werbeanlagen) bedürfen der Baugenehmigung soweit die Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 in den §§ 61-63, 78 und 79 BauO NRW 2018 keine abweichende Regelung enthält.
Zu allen planungsrechtlichen und baurechtlichen Angelegenheiten bietet die Gemeinde Schwalmtal gerne Unterstützung für Eigentümer, Bauwillige sowie für Entwurfsverfasser, etc. an. Hierzu gehören insbesondere Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, zum Vorhandensein von Bebauungsplänen, Satzungen und sonstigen Rechtsgrundlagen.
Baubesprechung
Gerne können Sie auch einen Termin für eine gemeinsame Baubesprechung mit einem Vertreter des Kreises Viersen vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
In der Regel findet die Baubesprechung am
ersten Mittwoch eines jeden Monats um 10:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Schwalmtal statt.
Eine umfassende und abschließende rechtliche Entscheidung über Ihr Vorhaben kann jedoch nur im Rahmen eines Vorbescheides nach § 77 BauO NRW oder einer Baugenehmigung nach § 74 BauO NRW 2018 erteilt werden.