Die Schiedspersonen in der Gemeinde Schwalmtal sind sachlich zuständig für die Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre und strafrechtliche Streitigkeiten.
Die Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz durch und fungieren als Gütestelle im Sinne des § 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung.
Schiedamtsbezirke und örtliche Zuständigkeit
Das Gebiet der Gemeinde Schwalmtal ist in die zwei Schiedsamtsbezirke eingeteilt
- Schiedsamt Waldniel: Volker Weyers, Telefon 02163/31487
- Schiedsamt Amern: Philippe Niebling, Telefon 02163 / 31614, Mobil: 0160 / 32 110 11
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnsitz des Antraggegners.