Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt und dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt.
Die derzeitigen Entwicklungen in der Bundespolitik führen voraussichtlich zu einer Vertrauensfrage seitens unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz. Sobald die Vertrauensfrage gestellt wurde, muss der Bundestag innerhalb von 48 Stunden darüber abstimmen. Sollte die Vertrauensfrage scheitern, muss der Bundespräsident den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Dies hat zur Folge, dass innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl des Bundestages erfolgen muss.
Der voraussichtliche Termin einer möglichen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags ist Stand heute der 23. Februar 2025.
Meldung als Wahlhelfende
Für die Durchführung der Bundestagswahl werden wieder freiwillige, engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Als Wahlhelfer/in erhalten Sie für Ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Zu Ihren Aufgaben zählen zum Beispiel:
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel und die
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Melden Sie sich schon jetzt per E-Mail an wahlamt@schwalmtal.de als Wahlhelfer/in.