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Baugrundstücke

Auf dieser Seite werden Sie über das aktuelle Grundstückangebot der Gemeinde Schwalmtal informiert.

Bewerbungen zum Erwerb von Baugrundstücken können nur für die hier aufgeführten Baugebiete oder Grundstücke entgegengenommen werden.

Eine „allgemeine“ Bewerberliste wird nicht geführt.

Baugebiet "Zum Burghof"

Seit Sommer 2021 werden die 50 Grundstücke aus dem 4. Bauabschnitt des Baugebietes „Zum Burghof“ vermarktet. Nachdem die meisten Grundstücke bereits in 2021/2022 veräußert wurden und das Baugebiet schon fast vollständig bebaut wurde, kann die Gemeinde nun noch drei Grundstücke (Nr. 4, Nr. 14 a und Nr. 22) aus dem Baugebiet zum Kauf anbieten.

 



Grundstück Nr. 4:

Die 605 qm große Fläche, Gemarkung Waldniel, Flur 86, Flurstück 256 ist im o. a. Lageplan gelb markiert und bietet Platz zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

Der Kaufpreis beträgt 133.000,00 € einschließlich Erschließungsbeitrag, Kanalanschlussbeitrag und Baukostenzuschuss und ist innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.

Die Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen sowie für die Hausanschlussleitung für Trinkwasser werden durch die Schwalmtalwerke AöR mit gesonderter Rechnung geltend gemacht.


Der Baubeginn auf dem erworbenen Grundstück muss innerhalb von zwei Jahren nach Kaufpreisfälligkeit (sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages) erfolgen.

Für Familien mit eigenen, im Haushalt lebenden und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung minderjährigen Kindern kann ein Kinderrabatt in Höhe von 3.000,00 € je Kind für maximal drei Kinder gewährt werden. Die Voraussetzung für die Gewährung eines Kinderrabattes ist die Eigennutzung des Grundstücks.

Bei Vorlage eines Zuwendungsbescheides einer Förderung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW ist ein weiterer Kaufpreisrabatt in Höhe von 3.000,00 € möglich.



Grundstück Nr. 25:

Die 717 qm große Fläche, Gemarkung Waldniel, Flur 86, Flurstück 231 ist im o. a. Lageplan gelb markiert und muss mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden.

Das Grundstück wird nur an Käufer vergeben, die 100 % Mietwohnraum schaffen. 

Dabei sind 50 % der Wohneinheiten nach dem Gesetz zur Förderung von Nutzung von Wohnraum für das Land NRW nachzuweisen. 

Der Kaufpreis beträgt 184.899,46 € einschließlich Erschließungsbeitrag, Kanalanschlussbeitrag, Grundstücksanschlussleitungen (Schmutzwasser) sowie Baukostenzuschuss und ist innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.

Die Kosten für die Hausanschlussleitung (Trinkwasser) werden durch die Schwalmtalwerke AöR mit gesonderter Rechnung geltend gemacht.

Der Baubeginn auf dem erworbenen Grundstück muss innerhalb von zwei Jahren nach Kaufpreisfälligkeit (sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages) erfolgen.

 



Planunterlagen und Bewerbungsverfahren

Der Grundstücksaufteilungsplan sowie Fotos und weitere Planunterlagen können über die nachstehend aufgeführten Links eingesehen werden: 

 

Eine Bewerbung für den Erwerb der Grundstücke aus dem Baugebiet „Zum Burghof“ kann unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) per E-Mail oder per Post an die unten aufgeführten Sachbearbeiterinnen gerichtet werden.

Eine Bewerbung ist für mehrere Grundstücke möglich, pro Bewerber darf allerdings nur ein Grundstück erworben werden.

Es werden nur Bewerbungen von Personen entgegengenommen, die bisher kein Grundstück im 4. Bauabschnitt des Baugebietes „Zum Burghof“ erworben haben.

Die Zuteilung der Grundstücke an die Bewerber erfolgt nach Eingangsdatum (bei Datumsgleichheit nach Uhrzeit des Eingangs) der Bewerbung.

Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

 

Baugebiet "Dorfstraße"

Zurzeit entwickelt die Gemeinde Schwalmtal ein Wohnbaugebiet im Ortsteil Amern an der „Dorfstraße“.

In der Ausschusssitzung für Planung, Bauen und Verkehr wurde am 07. September 2021 ein erstes städtebauliches Konzept vorgestellt und Grundsatzentscheidungen für die weitere Planung beschlossen.

Im weiteren Verfahren erfolgte im Juni 2022 die Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes im vorgenannten Ausschuss.
Hierbei handelt es sich um einen ersten Vorentwurf und stellt noch keine verbindliche Planung dar.

Der Bebauungsplanvorentwurf weist die einzelnen Baufenster dieses allgemeinen Wohngebietes mit den jeweiligen maximalen Gebäude- und Wandhöhen aus und führt zudem die im September 2021 getroffenen Grundsatzentscheidungen für dieses Baugebiet  auf.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kam es zu unerwarteten Verzögerungen.
So hat u.a. das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger und öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aus Juni 2022 auf eine mögliche konkrete Befunderwartung hingewiesen. Um diesen Bedenken nachzugehen, erfolgte eine archäologische Untersuchung im Plangebiet.
Hierbei wurden verschiedene Bodenschätze aufgefunden, so dass zukünftige Bodeneingriffe mit einer archäologischen Begleitung auf der Kommunalen Fläche erfolgen müssen. Dies betrifft sowohl die Gemeinde bei der Anlegung der öffentlichen Erschließungsanlagen als auch die späteren potentiellen Eigentümer im Rahmen der späteren privaten Bebauung.

Die Beauftragung einer archäologischen Begleitung erfolgt unabhängig vom jeweiligen Eigentümer vor den jeweiligen Bodeneingriffen. Da sich der archäologische Aufwand individuell aus den jeweiligen Vorhaben bemisst kann keine Aussage über einen entsprechenden Kostenrahmen getroffen werden. 
Auf die weitere Vorgehensweise wird im späteren Verfahren zu der Grundstücksvermarktung noch einmal genauer eingegangen.

Durch die Erstellung des archäologischen Gutachtens und der Auswertung konnte das Bebauungsplanverfahren vorübergehend nicht fortgeführt werden.

Vor dem Hintergrund des Wohnraummangels wurde zwischenzeitlich das städtebauliche Konzept überarbeitet. Die weiteren Planungen dieses Bebauungsplanes richten sich zukünftig nach dem städtebaulichen Konzept - Variante 7.

Ferner wird aufgrund der vorherrschenden Topografie die Straßenplanung und die Planung zur Niederschlagsversickerung vorgezogen. 
Mit dem Abschluss dieser Arbeiten wird Ende des Jahres gerechnet, so dass im Frühjahr 2025 das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen werden könnte. Mit einer Rechtskraft des Bebauungsplans kann voraussichtlich ab Mitte 2025 gerechnet werden.

Hiernach werden die einzelne Grundstücke vermessen und die Vermarktungskriterien bzw. die Kaufpreiskonditionen politisch festgelegt. Im Anschluss erfolgt die Vermarktung der einzelnen Grundstücke.
 

Das städtebauliche Konzept sowie die Grundsatzentscheidungen können per Klick auf die nachstehenden Links eingesehen werden:

Bewerbungen für den Erwerb eines Grundstückes in diesem Baugebiet können unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) per E-Mail an die unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen gerichtet werden.

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