Die Gemeinde Schwalmtal betreibt im Gemeindegebiet die beiden Friedhöfe in Amern St. Anton, Toerschenweg, sowie in Dilkrath, Vorstadt.
Friedhöfe dienen der Bestattung der Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Lebenden. Darüber hinaus werden sie als Orte der Ruhe, Erholung und Begegnung genutzt. Sie sind kulturelles Gedächtnis der Kommune und haben gleichzeitig besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima.
Über die Bestattung erfahren Sie HIER mehr.
Pflege und Gestaltung
Einblick in den Friedhof Amern
Einblick in den Friedhof Dilkrath
Bestattungsarten
Reihengrabstätte
Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage ist nicht wählbar. Die Größe der Grabstätte ist nicht wählbar. In einem Reihengrab kann alternativ auch eine Urne beigesetzt werden.
Anonyme Reihengrabstätte
Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage ist nicht wählbar. Das Grab erhält keinen Hinweis auf den Verstorbenen. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.
Wahlgrabstätten
Das Nutzungsrecht (Regeldauer 30 Jahre) ist verlängerbar. Die Anzahl der Grabstellen ist wählbar. Die Lage ist wählbar. Auf dem Friedhof St. Anton ist die Bestattung auch in einem Tiefengrab möglich. In einem Wahlgrab kann zusätzlich zu einer Erdbestattung eine Urne beigesetzt werden. Anstelle eines Sarges können aber auch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden
Pflegefreie Wahlgrabstätte
Es gelten die Regelungen für Wahlgrabstätten (s.o.). Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Der Einbau einer Grabplatte mit dem Namen des/der Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbedatum wird von der Friedhofsverwaltung veranlasst.
Urnenwahlgrabstätten
Das Nutzungsrecht (Regeldauer 25 Jahre) ist verlängerbar. In einem Urnenwahlgrab können 2 Urnen beigesetzt werden. Die Lage ist wählbar.
Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte/Urnenbaum
Das Nutzungsrecht (Regeldauer 25 Jahre) ist verlängerbar. Die Beisetzung erfolgt wahlweise in einem Rasengrab oder unter einem Baum. In einem Urnenwahlgrab können 2 Urnen beigesetzt werden. Die Lage ist wählbar. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Der Einbau einer Grabplatte mit dem Namen des/der Verstorbenen und dem Geburts- und Sterbedatum bzw. je nach Grabfeld mit einem Namensschild an der Gedenkstele wird von der Friedhofsverwaltung veranlasst.
Pflegefreies Urnengrabfeld
Das Nutzungsrecht (25 Jahre) ist nicht verlängerbar. Es kann nur eine Urne in dem Grab beigesetzt werden. Die Lage ist nicht wählbar. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. An einer Gedenkstele wird eine Platte mit dem Namen des/der Verstorbenen und dem Geburts- und Sterbedatum von der Friedhofsverwaltung veranlasst. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.
Anonyme Urnengrabstätte
Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage ist nicht wählbar. Das Grab erhält keinen Hinweis auf den Verstorbenen. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.
Aschestreufeld
Die Asche des/der Verstorbenen wird in einem hierfür durch den Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs (Aschestreufeld) durch Verstreuung der Asche beigesetzt. Für die Verstreuung wird ein Hohlraum ausgehoben und die darin eingesetzte Asche anschließend mit dem Aushub bedeckt. Der Name des/der Beigesetzen sowie Geburts- und Sterbedatum wird an einer Gedenkstele durch einen zugelassenen Steinmetz von der Friedhofsverwaltung veranlasst.