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Straßenreinigung & Winterdienst

Immer wieder stellen sich die Bürgerinnen und Bürger die Frage, wer für die Straßenreinigung bzw. den Winterdienst und vor allem in welchem Umfang zuständig ist.

In der Straßenreinigungssatzung, welche vom Gemeinderat am 06.10.2009 beschlossen wurde, wird Folgendes geregelt: