Ziel der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schwalmtal ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf lokale Erneuerbare Energien (EE), unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen.
Die kommunale Wärmeplanung soll Planungsgrundlagen schaffen, die Grundlage für die Anwendung von ordnungsrechtlichen Instrumenten bilden, als Diskussionsgrundlage für einen optimalen Transformationspfad des lokalen Wärmemarktes dienen und die Verabschiedung (differenzierter) kommunaler Wärmestrategien ermöglichen.
Gesetzliche Vorgaben
Gesetzlich vorgeschrieben wird die kommunale Wärmeplanung durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Bundesländer sind verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des Gesetzes erstellt werden. Wärmepläne sind zu erstellen spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum
1. Januar 2024 100.000 Einwohner oder weniger gemeldet sind – dies trifft auf die Gemeinde Schwalmtal mit ca. 19.000 Einwohnern zu.
Neben dem oben angeführten Bundes-Wärmeplanungsgesetz wurde zusätzlich am 10. Dezember 2024 - mit sofortiger Wirkung - das "Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen" (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) beschlossen. Beide Gesetze werden bei der Umsetzung berücksichtigt
Vorgehensweise
Die planungsverantwortliche Stelle (Gemeinde Schwalmtal) führt die Wärmeplanung nach Maßgabe des WPG durch. Sie kann zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe Dritte beauftragen (§ 6 WPG).
Im Rahmen der Eignungsprüfung (§ 14 WPG) wird das beplante Gebiet auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eigenen, untersucht.
Im Rahmen der Bestandsanalyse (§ 15 WPG) wird der derzeitige Wärmebedarf bzw. –verbrauch innerhalb des beplanten Gebiets einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen ermittelt. Sämtliche relevante Informationen und erforderlichen Daten zur aktuellen Versorgung des beplanten Gebiets mit Wärme werden systematisch und qualifiziert erhoben.
Im Rahmen der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) werden quantitativ und räumlich differenziert die im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus EE, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung ermittelt. Bekannte räumliche, technische, rechtliche oder wirtschaftliche Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungspotenzialen werden berücksichtigt. Ebenso erfolgt eine Abschätzung der Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen.
Im Zielszenario (§ 7 WPG) wird für das beplante Gebiet als Ganzes (anhand der Indikatoren nach Anlage 2 Abschnitt III WPG) die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung beschrieben.
Ein Anspruch Dritter auf Einteilung zu einem bestimmten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet besteht nicht. Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen (§ 18 Abs. 2 WPG).
Zeitplan
Die Gemeinde Schwalmtal hat die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung öffentlich ausgeschrieben. Nach objektiver Begutachtung der eingegangenen Angebote anhand aller erforderlichen Kriterien wurde das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt. Die NEW AG erarbeitet seit dem Jahr 2024 [in Zusammenarbeit mit dem Nachunternehmen Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) und Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft (RWTH IAEW)] die kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Schwalmtal und wird diese voraussichtlich im Sommer 2025 vollständig umgesetzt haben.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet alle inhaltlichen und technischen Mindestanforderun-gen an eine kommunale Wärmeplanung, die sich aus dem Technischen Annex der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ (KRL) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – vom 22.11.2021, mit Änderung vom 18.10.2022 – ergeben. Die Struktur des Leistungsverzeichnisses orientiert sich an den Arbeitspaketen und der inhaltlichen Gliederung der Vorhabenbeschreibung „4.1.11 Kommunale Wärmeplanung“ des Projektträgers Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Darüber hinaus wurden die Anforderungen der KRL im Leistungsverzeichnis an die Inhalte des WPG vom 20.12.2023 (BGBI. I NR. 394 vom 22.12.2023) angepasst.
Veröffentlichung des Wärmeplanentwurfs
Der fortschreitende Klimawandel fordert eine treibhausgasneutrale aber auch sichere Energieversorgung.
Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, welches zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wurden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
Am 20.12.2024 ist zudem das Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es,
eine flächendeckende Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verpflichtend einzuführen. Dadurch soll ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden.
Als planungsverantwortliche Stelle gemäß § 2 Abs. 1 Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nummer 9 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Gemeinde Schwalmtal nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 WPG verpflichtet, spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 einen Wärmeplan für das Gemeindegebiet Schwalmtal zu erstellen.
Für die Gemeinde Schwalmtal hat die NEW AG mit dem IAEW (Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft) der RWTH Aachen und dem Fraunhofer – Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) die Wärmeplanung erarbeitet, deren wesentliche Elemente die Bereiche Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie umfasst.
Der Wärmeplanentwurf kann in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025 eingesehen werden (siehe nachfolgende Links):
Bekanntmachung Veröffentlichung Wärmeplanentwurf
Zusammenfassung der Ergebnisse (Präsentation)
Zusätzlich liegt der Wärmeplanentwurf zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Schwalmtal, Fachbereich 4 - Bauen, Markt 20, Zimmer 209, während folgender Dienststunden öffentlich aus:
montags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
dienstags und mittwochs | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
donnerstags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
freitags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zur fachlichen Erörterung steht Ihnen Herr Dr. Buijzen (michael.buijzen@schwalmtal.de oder 02163 946-206) gerne nach Absprache zur Verfügung. Außerdem können Fragen an Herrn Quillao (Daniel.Quillao@new.de oder 02166 688-8257) gerichtet werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Wärmeplanentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: waermeplanung@schwalmtal.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Am 08.04.2025 findet um 18:00 Uhr im großen Bürgersaal des Bürgerhauses Waldniel, Markt 20, 41366 Schwalmtal zudem eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, in der der Wärmeplanentwurf vorgestellt wird.
Bürgerinformationsveranstaltung am 08.04.25
Am 08.04.25 findet im "Großen Bürgersaal" der Gemeinde Schwalmtal von 18.00-20.00 Uhr eine Bürgereinformationsveranstaltung statt. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit direkt Fragen mit Bezug zur kommunalen Wärmeplanung an die Planungsverantwortlichen und ihre Dienstleister (NEW AG) zu stellen.
Frequently Asked Questions - FAQs
Eine Vielzahl von Unternehmen, Kommunen, Organisationen und Institutionen haben sehr gute "Fragen und Antworten" zur kommunalen Wärmeplanung zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie eine qualitativ hochwertige Auswahl:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung.html
NEW AG:
www.new.de/nachhaltigkeit/kommunale-waermeplanung
Stadtwerke Heidelberg:
Stadt Köln:
Stadt Aachen:
www.aachenklima.de/kommunale-waermeplanung-faq/
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die Gemeinde Schwalmtal keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen.