Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt und dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt. Die nächste Wahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann demnach nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schwalmtal eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderlichen Antragsformulare werden unten im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Die Bundeswahlleiterin
Zur Bundeswahlleiterin gelangen Sie hier.
Wahlraumfinder
Wahlergebnis
Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 in Schwalmtal können sie in der Wahlergebnipräsentation einsehen:
Zur Wahlergebnispräsentation