Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt und dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt. Die nächste Wahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann demnach nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schwalmtal eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderlichen Antragsformulare werden unten im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Die Bundeswahlleiterin
Zur Bundeswahlleiterin gelangen Sie hier.
Briefwahl im Februar
Die Gemeinde Schwalmtal rechnet damit, dass die Wahlbenachrichtigungen zur vorgezogenen Bundestagswahl ab dem 22. Januar 2025 zugestellt werden. Briefwahlunterlagen werden ab der 2. Februarwoche verschickt.
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Gegenüber turnusmäßigen Wahlen sind die Fristen in der Vorbereitungszeit verkürzt. Als Folge daraus ergibt sich ein enger Zeitplan für das Wahlamt der Gemeinde.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 22. Januar zugestellt. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt in der 2. Februarwoche (ab dem 10. Februar).
Hintergrund für den Versand der Briefwahlunterlagen weniger als zwei Wochen vor dem Wahltermin sind die verkürzten Fristen bei der Aufstellung und Zulassung der zu Wählenden. Die Gemeinde Schwalmtal geht davon aus, dass die ersten der für die Briefwahl erforderlichen gedruckten Stimmzettel am Ende der ersten Februarwoche (7. Februar) eintreffen werden.
Ab der zweiten Februarwoche besteht dann auch die Möglichkeit, seine Stimmen direkt in der Gemeindeverwaltung abzugeben. Für diese „Briefwahl vor Ort“ werden die Öffnungszeiten des Wahlamtes ausgedehnt. Wer seine Briefwahlunterlagen zuhause ausfüllen will, sollte an die Postlaufzeiten denken. Die Umschläge können beim Wahlamt in eine dort stehende Urne eingeworfen werden.
Bei der Briefwahl kommt es ausschließlich darauf an, dass die Stimmzettel rechtzeitig eintreffen. Wahlbriefe, die nach dem 23. Februar, 18 Uhr, ankommen, werden nicht berücksichtigt.
Ansprechbar für Rückfragen sind das Wahlamt der Gemeinde. Dies ist telefonisch 02163 946-205 oder per E-Mail an wahlamt@schwalmtal.de zu erreichen.