Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Auf www.bafög.de sind alle Antragsformblätter mit den dazugehörigen Merkblättern sowie weitere Auskünfte abrufbar. Neuerdings ist auch online eine Antragsstellung möglich.
Ansonsten müssen Antragsformulare zur Kreisverwaltung Viersen geschickt werden.
Informationen und Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung finden Sie hier.
Hinweise
Darüber hinaus unterstützt die Heinz-Heinenn-Stiftung „arme oder behinderte Kinder aus Schwalmtal, die finanziell nicht in der Lage sind zu studieren“.
Weiterführende Hinweise zur Heinz-Heinenn-Stiftung finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- Siehe Antragsformulare in den Links
Rechtliche Grundlagen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)