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Blindengeld/Blindenhilfe

Blinde Menschen erhalten in Nordrhein-Westfalen Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) NRW

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen halten wir für Sie bereit.

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und leiten die Unterlagen an den Landschaftsverband Rheinland weiter.

Zuständigkeit

Barbara Wenzel
Telefonnummer: 02163/946-195