Blinde Menschen erhalten in Nordrhein-Westfalen Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) NRW
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen halten wir für Sie bereit.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und leiten die Unterlagen an den Landschaftsverband Rheinland weiter.