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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für alle Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege. Es ist ihre Aufgabe, die im Gemeindegebiet vorhandenen Denkmäler zu schützen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste, in der alle Denkmäler im Gemeindegebiet getrennt nach Baudenkmälern und Bodendenkmälern erfasst sind.

Alle Veränderungen an Denkmälern oder auch in ihrer näheren Umgebung bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, auch wenn die Maßnahme an sich nicht baugenehmigungspflichtig ist. Somit sind erlaubnispflichtig alle äußeren und inneren baulichen Maßnahmen und Veränderungen der Umgebung des Denkmals.

Die Untere Denkmalbehörde trifft alle denkmalrechtlichen Entscheidungen im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland.

Somit gehören zu diesem Bereich u.a. folgende Aufgaben

  • Auskünfte aus der Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Genehmigungen
  • Bescheinigungen zur Erlangung von Steuerbegünstigungen bei Baudenkmälern
  • Beratung bezüglich Zuwendungsmöglichkeiten für Instandsetzungsmaßnahmen an Baudenkmälern

Erforderliche Unterlagen

Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Instandsetzungsmaßnahmen sind schriftlich, ansonsten aber formlos zu beantragen.

Rechtliche Grundlagen

Denkmalschutzgesetz NRW

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Gebühren

Verwaltungsgebühren für das Ausstellen von Steuerbescheinigungen entstehen je nach bescheinigter Summe.


Benötigte Formulare


Zuständigkeit

Marion Gier
Telefonnummer: 02163/946-126
Bauleitplanung und Liegenschaften