Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Realsteuer, die gleichzeitig wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt.
Gewerbesteuerpflichtig ist nach Einstufung durch das Finanzamt der Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde vom Finanzamt in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Diesen Bescheid erhalten Sie gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Schwalmtal.
Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten fällige Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuer
Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde Schwalmtal im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen. Er beträgt z.Zt. 420 v.H.
Die Steuer wird vierteljährlich zu den jeweiligen Steuerterminen fällig, und zwar zum
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
eines jeden Jahres.
Gerne können Sie der Gemeindekasse Schwalmtal eine Einzugsermächtigung hierzu erteilen.