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Meldebescheinigungen

Meldebescheinigungen (früher auf Aufenthaltsbescheinigung genannt) werden u.a. benötigt zur Vorlage bei Arbeitsämtern Rentenversicherungsträger oder Wohnungsämtern etc. Beim Bürgerservice können Sie eine entsprechende Meldebescheinigung erhalten.

Folgende Angaben werden bescheinigt:

  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtstname
  • Geburtsnamenzusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum/Ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Religion
  • Familienstand
  • letzte Anschrift

Gebühren:

Für die einfache und erweiterte Meldebescheinigung fällt eine Gebühr von 9,00 € an

Gebührenfrei sind Bescheinigungen für:

  • Rentenangelegenheiten
  • Lastenausgleichs- und Wiedergutmachungsangelegenheiten
  • Beantragung von Kindergeld
  • Studienanfänger bei der Anmeldung zum Studienplatz
  • Bürger mit geringem Einkommen (Sozialhilfeempfänger)
  • Beantragung von Wohngeld
  • Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
  • Erlangung der Zinsbescheinigung durch das Amt für Wohnungswesen
  • Eintragung eines Kinderfreibetrages beim Finanzamt
  • Vorlage beim Arbeitsamt

Bitte bringen Sie in diesen Fällen einen entsprechenden Nachweis mit!

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie ihre Personalausweis oder Reisepass mit.

Zuständigkeit