Wenn Sie noch keinen Personalausweis besitzen, Ihr derzeitiger Ausweis abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, können Sie beim Bürgerservice einen neuen Ausweis beantragen.
Bitte beachten Sie besonders bei Ihren Urlaubsplanungen, dass zwischen Antragsstellung und Aushändigung ein Zeitraum von bis zu vier Wochen liegen kann. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Beantragung
Der Antrag für Ihren neuen Personalausweis kann Ihnen aus Gründen der Fälschungssicherheit leider nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Beantragung des Personalausweises ist Ihre persönliche Vorsprache (auch für Kinder) erforderlich. Der Antrag mit Ihren persönlichen Daten wird unmittelbar an unseren Beratungsplätzen im Bürgerservice per Computer erstellt und von Ihnen persönlich vor Ort unterschrieben. Die Bundesdruckerei übernimmt dann die Erstellung der Dokumente.
Abholung des Personalausweises
Grundsätzlich ist eine Abholung des Personalausweises nur durch den Antragsteller möglich. Der neue Personalausweis kann durch eine bevollmächtigte Person, mit der zum Download bereitgestellten Vollmacht, abgeholt werden. Ohne diese Vollmacht ist die Abholung des Ausweises durch eine andere Person nicht möglich.
Ob Ihr Ausweis bereits zur Abholung bereitliegt können Sie über die Online-Abholauskunft erfragen:
ONLINE-ABHOLAUSKUNFT
Gebühren
- vorläufiger Personalauswahl: 10,00 €
- Personalausweis bis einschl. 23. Lebensjahr: 22,80 € (sechs Jahre gültig)
- Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 € (zehn Jahre gültig)
Benötigte Unterlagen
Neuausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres:
Vorzulegen sind:
- Alter Kinderreisepass (falls vorhanden),
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Anforderungen Passbild
Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters
- Geburtsurkunde
Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit:
Vorzulegen sind:
- Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass,
- Ein aktuelles Lichtbild Anforderungen Passbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Neuausstellung wegen Eheschließung:
Vorzulegen sind:
- Alter Personalausweis oder Reisepass,
- Ein aktuelles Lichtbild Anforderungen Passbild
- Heiratsurkunde
Verlust des Personalausweises
Neuausstellung wegen Verlust:
Vorzulegen sind:
- Identitätsnachweis
Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandten (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder)mit, der Ihre Identität bestätigen kann - Geburts- oder Heiratsurkunde
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Anforderungen Passbild
- Verlusterklärung (kann beim Bürgerservice aufgegeben werden)
Personalausweis