Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, können häufig nur nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) beim Vermieter bezogen werden.
Hinweise
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig und erfolgt durch das Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung beim Kreis Viersen. Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen muss rückwirkend von einem Jahr ab dem Monat der Antragsstellung nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche weiteren Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, kann aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten nicht pauschal aufgeführt werden - hier empfiehlt sich vorab eine telefonische Rückfrage beim Bürgerservice oder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin beim Kreis Viersen (zur Website vom Kreis Viersen). Antragsvordrucke sind beim Bürgerservice der Gemeinde Schwalmtal erhältlich.
Kontaktinformationen
Kontakt Kreis Viersen
Kontakt
- 60/3 Rechtliche Bauaufsicht, WohnungsbauförderungServicezeit:
Montag - Freitag:8:00-17:00 Uhr
- Wohnberechtigungsscheine
Ruth Steenmann
Telefon: 02162 39-1201
E-Mail: ruth.steenmann@kreis-viersen.de