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Landeshundegesetz - Hunde bestimmter Rassen

Erlaubnis nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Hunde folgender Kategorie dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in den Besitz genommen werden:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Olde English Bulldog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse

Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
  • ausbruchsichere und verhaltensgerecht Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweisoder ein Jagdschein
  • Führungszeugnis (Belegart "0")
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Kontakt

Patrick Buchner
Telefonnummer: 02163/946-257