Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr. Sie können den Sterbefall selbstverständlich auch persönlich beim Standesamt anzeigen. Um diese Aufgabe zu erleichtern, steht Ihnen weiter unten ein Formular zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Darin enthalten ist die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden (gesetzlich vorgeschrieben für die Krankenkasse und die Rente), sowie eine Bescheinigung für die Beerdigung.
Für weitere Ausfertigungen beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro und jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde 5 Euro.
Benötigte Unterlagen
· Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
· Personalausweis / Reisepass / ausländischer Pass des Verstorbenen
· Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen
· Bei Verheirateten Verstorbenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters
· Bei geschiedenen Verstorbenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters und das rechtskräftige Scheidungsurteil
· Bei Wohnort außerhalb von Schwalmtal bitte erweiterte Meldebscheinigung der Wohnsitzbehörde vorlegen
· ggf. Sterbefallanzeige des Altenheimes
· ggf. Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
· Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.
Anzeige eines Sterbefalls