Öffnungszeiten
Ihre persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung Schwalmtal kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!
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Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Grundgesetz suchen oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat begehren, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Verfolgung bedroht ist (Definition von "Politische Verfolgung" der Genfer Flüchtlingskonvention).
Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asylbewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylverfahrensgesetz festgelegt ist. Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens aller Asylbewerber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Asylbewerber und Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft in Deutschland anhand eines Verteilerschlüssels den Städten und Gemeinden zugewiesen. Diese Menschen erhalten von der Kommune Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Diese Leistungen unterteilen sich in Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe im Notfall und Unterkunft.