Wenn Obdachlosigkeit droht, versucht die Gemeindeverwaltung, den Betroffenen zunächst außerhalb der gemeindlichen Unterkünfte zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, so wird dem Betroffenen eine gemeindliche Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gebühren
Es fällt eine Nutzungsentschädigung für die Unterbringung an.