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Aufruf: Bitte Hunde anleinen
Hunde sind sprichwörtlich die besten Freunde des Menschens....
Und trotz süßem Hundeblick darf nicht vergessen werden: Nicht angeleinte oder gar unbeaufsichtigte, freilaufende Hunde in Wald, Feld und Flur stellen eine Gefahr für Wildtiere und deren Nachwuchs dar. Besonders betroffen sind bodennah brütende Vögel sowie andere junge Säugetiere wie beispielsweise Feldhasen und auch Rehkitze.
Deshalb die Bitte an alle Hundehalterinnen und Hundehalter: Leinen Sie in der freien Landschaft, im Wald und vor allem in den besonders geschützten Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Hunde grundsätzlich an.Insbesondere in der Brut- und Setzzeit beunruhigen freilaufende Hunde massiv wildlebende Tiere.
In den Naturschutzgebieten des Kreises Viersen ist es generell verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Und auch in allen Landschaftsschutzgebieten sind Hunde vom 1. März bis zum 31. Juli (Brutzeit) an der Leine zu führen. Außerhalb der Brutzeit ist der Freilauf lediglich auf den Wegen gestattet.
Machen Sie mit – damit es neben Ihren Fellnasen auch den freilebenden Tieren bei uns gut geht!
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.kreis-viersen.de/themen/umwelt/naturschutz