Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.
Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert, wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent.
Die Anfrage kann schriftlich, per e-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch NRW
Gebühren
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 30,00 €.